BRK-Kreisverband und Ex-Geschäftsführer einigen sich
Der Kreisvorstand des Roten Kreuzes stimmt dem gerichtlichen Vergleichsvorschlag zu. Was das bedeutet.
Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Günzburger Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) und seinem ehemaligen Geschäftsführer Werner Tophofen gehört endgültig der Vergangenheit an. Der BRK-Kreisvorstand hat dem Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts zugestimmt. Dem Vernehmen nach soll der Beschluss einstimmig getroffen worden sein.
Danach erhält Tophofen, wie berichtet, eine Abfindung in Höhe von 120000 Euro. Ferner steht ihm ab Februar und bis Ende Juni – danach wird die ordentliche Kündigung wirksam – eine monatliche Vergütung von 9100 Euro zu. Außerdem haben sich beiden Parteien dazu verpflichtet, gegenseitig auf jedwede weitere Ansprüche zu verzichten. Damit ist für die Zukunft ausgeschlossen, dass ein Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Die Entscheidung hat der Kreisvorstand getroffen „auf der Grundlage einer ausführlichen Darlegung unseres Fachanwalts sowie der schriftlichen, mit der Landesgeschäftsführung abgestimmten Stellungnahme des Bezirksgeschäftsführers und unter Abwägung der Chancen und Risiken einer fortgesetzten rechtlichen Auseinandersetzung“. Das teilt BRK-Kreisvorsitzender Matthias Kiermasz mit.
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