Gerichtsmediziner: Messerattacke hätte tödlich sein können
Plus Ein 18-Jähriger soll einen Jugendlichen versucht haben zu töten. Deshalb steht der Mann vor dem Landgericht. Der Prozess steuert wohl aufs Ende zu.
Der Angeklagte hat „relativ kräftig zugestochen“. Zu dieser Einschätzung der Messerattacke eines 18-Jährigen auf sein drei Jahre jüngeres Opfers kommt Gerichtsmediziner Horst Bock. Im Prozess um den versuchten Mord in Dürrlauingen hat der Pathologe im Landgericht Memmingen die „potenzielle Lebensgefahr“ für das Opfer durch den Stich beschrieben, der aber laut Notärztin weniger tief ausfiel als von der Staatsanwaltschaft ermittelt.
Am vierten Verhandlungstag vor der Großen Jugendkammer schilderte der Gerichtsmediziner seinen ersten Kontakt mit dem 18-jährigen Angeklagten im Juni 2019. Der junge Mann „wirkte voll orientiert“, sagte Bock, aber teilnahmslos. Der junge Mann hatte Narben von Selbstverletzungen. In seinem Gutachten über die Verletzung des Opfers durch den Stich in den Nacken beschreibt der Experte, dass das Lungenfell verletzt worden sei. Die Lunge selbst sei nicht betroffen gewesen. Eine konkrete Lebensgefahr verneinte der Mediziner, jedoch sei wegen des Risikos der Lungen- und Brustkorbverletzung eine potenzielle Lebensgefahr gegeben, da die Lunge kollabieren könne.
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