Gerichtsurteil: Frau hat doch Arbeitsverhältnis mit dem AKW
Eine Frau ist lange bei einer Fremdfirma für das Atomkraftwerk in Gundremmingen tätig. Sie will endlich fest dort arbeiten. Deshalb hat sie gegen die Betreiber geklagt.
Seit Jahrzehnten arbeitet eine Frau im Atomkraftwerk (AKW) Gundremmingen, aber nicht für die Betreibergesellschaft KGG selbst, sondern für Fremdfirmen. Dass man ihr trotz der langen Zeit und derselben Tätigkeiten wie bei in der Anlage angestellten Kollegen eine Übernahme und Festanstellung verwehrte, wollte sie nicht mehr akzeptieren - zumal der Abschalttermin des Kraftwerks Ende 2021 näher rückt und es im Gegensatz zum eigenen Personal für Mitarbeiter von Fremdfirmen keine besonderen Programme für einen sozialverträglichen Arbeitsplatzabbau gibt.
Die üppige betriebliche Altersvorsorge und Jubiläumsleistungen sollten nach so langer Zeit auch ihr zustehen (lesen Sie hier mehr über den ersten Verhandlungstag beim Landesarbeitsgericht: Frau klagt gegen AKW - Sie will endlich fest dort arbeiten ). Und genau danach sieht es aus: Die 56-Jährige hat in zweiter Instanz nun den Rechtsstreit gegen die AKW-Betreiber gewonnen. Das Landesarbeitsgericht in München hat rückwirkend zum 15. April 1985 festgestellt, dass ein Arbeitsverhältnis mit ihr zustande gekommen ist.
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