Jettinger Apothekerin scheitert mit ihrer Klage gegen das Landratsamt Günzburg
Plus Weil sich eine Apothekerin aus Jettingen-Scheppach ungerecht vom Landratsamt Günzburg behandelt fühlte, hat sie geklagt. Wie das Gericht sein Urteil begründet.
Gescheitert ist jetzt eine Apothekerin aus Jettingen-Scheppach mit ihrer Klage gegen einen Bescheid des Günzburger Landratsamtes. Bei der Angelegenheit geht es um die Belieferung einer Senioreneinrichtung in Burtenbach mit Medikamenten, Medizinprodukten und Ähnlichem. Es geht nach Worten des Rechtsanwalts der Apothekerin aber auch um die sogenannte „Zuverlässigkeit“ seiner Mandantin.
Das Augsburger Verwaltungsgericht um Vorsitzende Richterin Verena Hueck stellte klar, dass die Klage der Apothekerin beim Verwaltungsgericht eigentlich an der falschen Stelle sei. Möglicherweise müsse sie Ansprüche – Schadensersatzansprüche – vor einem Zivilgericht durchsetzen. An der rechtlichen Vorgehensweise durch das Landratsamt Günzburg als Vertreter der staatlichen Apothekenaufsicht, wie sie dem Gericht vorliege, gebe es nichts auszusetzen, selbst wenn die Sache für die Klägerin „nicht optimal gelaufen“ sei.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.