Ist der Angeklagte am Steuer eingeschlafen?
Der 56-Jährige will sich an einen Unfall auf der Autobahn nicht erinnern können.
Ein Angeklagter, der sich an einen Unfall auf der Autobahn nicht erinnert, ein verspäteter Zeuge und eine leicht genervte Richterin: Die Suche nach der Wahrheit in einem Prozess gegen einen 56-Jährigen wegen Unfallflucht war erstaunlich kompliziert. Das Geschehen am 2. Juli vergangenen Jahres auf der A8 Richtung Stuttgart war an sich kein besonders außergewöhnliches. Ein Mercedesfahrer wechselt die Fahrstreifen und rammt mit seinem Wagen auf Höhe Scheppacher Forst einen Kleinwagen. Doch statt anzuhalten gibt der Verursacher Gas und stoppt erst circa 30 Kilometer weiter bei Oberelchingen.
Wegen Unfallflucht bekommt der 56-jährige Fahrer einen Strafbefehl. Dagegen legt er Einspruch ein und deshalb kam es nun zur Verhandlung bei Richterin Franziska Braun. Der Angeklagte sagte aus, dass er an dem Samstagmittag auf der Rückfahrt vom Tegernsee war. „Irgendwie kam das Auto ins Schleudern“, so der 56-Jährige. Er habe versucht, den Mercedes wieder gerade zu ziehen. Als ihm das gelungen war, habe er in den Rückspiegel geschaut und kein anderes Auto gesehen. Erst etwa 30 Kilometer weiter sei ihm der fehlende Außenspiegel aufgefallen. Dann stoppte er auf einem Parkplatz und wählte die 110. Der Polizei sagte er, dass er möglicherweise vor wenigen Minuten eine Kollision hatte. Doch der Unfall war bereits vom Fahrer des Kleinwagens gemeldet worden. Obwohl einer der Beamten, der als Zeuge geladen war, mehrfach darauf hinwies, dass es angesichts der erheblichen Schäden am Mercedes ordentlich „gescheppert“ haben müsse, behauptete der Angeklagte, er habe nichts bemerkt.
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