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  3. Landkreis Günzburg: Wer macht mit bei der Sicherheitswacht?

Landkreis Günzburg
04.12.2018

Wer macht mit bei der Sicherheitswacht?

Angehörige der Sicherheitswacht sind unter anderem an ihrer Ärmelschlaufe erkennbar.
Foto: Alexander Kaya

In Günzburg, Ichenhausen und Leipheim sind die Helfer unterwegs. Was Bewerber dafür mitbringen müssen.

Gerade erst wurde Jubiläum gefeiert: Seit 20 Jahren gibt es in Günzburg die Sicherheitswacht, inzwischen sind auch in Ichenhausen Ehrenamtliche unterwegs (wir berichteten). Vor Kurzem hat der Stadtrat Leipheim der Einrichtung einer Sicherheitswacht für die Stadt geschlossen zugestimmt – jetzt gibt es dazu auch die Zusage von Innenminister Joachim Herrmann, dass der Sicherheitswachtverbund Günzburg- Ichenhausen- Leipheim auf 20 Mitglieder erhöht werden kann. Nun hoffen Polizei und Stadtverwaltungen, dass sich neue Freiwillige dem bestehenden Team anschließen.

Die Polizei bildet die Sicherheitswacht aus, betreut sie und koordiniert ihren Einsatz

Eine Sicherheitswacht wird grundsätzlich am Sitz der örtlich zuständigen Polizeidienststelle eingerichtet, da diese für deren Ausbildung, Betreuung und Einsatz zuständig ist. Der Beschluss des Stadtrates Leipheim bedeutet, dass die bestehende Sicherheitswacht bei der Polizeiinspektion Günzburg erweitert wird, um auch in Leipheim Mitglieder der Sicherheitswacht einsetzen zu können.

Die Mitglieder der Sicherheitswacht unterstützen die Polizei und tragen damit zu einer Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung und zur Verbesserung der tatsächlichen Sicherheitslage bei. Die Sicherheitswacht wird im Bereich von Wohnsiedlungen, in öffentlichen Parkanlagen, aber auch im Umfeld von Asylbewerberunterkünften eingesetzt.

Die Einsatzplanung erfolgt durch die Polizeiinspektion Günzburg. Die Angehörigen der Sicherheitswacht sind zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs und sollen vor allem dem Vandalismus und der Straßenkriminalität entgegenwirken. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben stehen den Sicherheitswachtmitgliedern die sogenannten „Jedermannsrechte“ zu. Dies bedeutet zum Beispiel, dass ein Straftäter, der auf frischer Tat angetroffen wird, festgehalten werden kann. Die Befugnisse der Sicherheitswacht gehen jedoch weiter. Die Mitarbeiter der Sicherheitswacht dürfen beispielsweise Personen anhalten, sie befragen und ihre Personalien feststellen, wenn dies zur Gefahrenabwehr notwendig ist.

Die Sicherheitswacht ist mit einer Uniform ausgestattet

Damit die Angehörigen der Sicherheitswacht erkannt werden, tragen sie einen blauen Blouson beziehungsweise eine hellgrüne Ärmelschlaufe jeweils mit der Aufschrift „Sicherheitswacht“. Ausgerüstet werden sie unter anderem mit einem Handfunkgerät.

Für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit erhalten die Mitglieder eine Aufwandspauschale von acht Euro pro Stunde. Die Mitglieder der Sicherheitswacht werden vor ihrem ersten Einsatz umfassend ausgebildet und so auf ihre Tätigkeit entsprechend vorbereitet. Bewerben kann sich folgender Personenkreis:

mindestens 18 Jahre und höchstens 62 Jahre alt (Verwendungshöchstalter ist 67 Jahre),

Nachweis einer abgeschlossenen Schul- oder Berufsausbildung,

Bewerber müssen zuverlässig sein und Verantwortungsbereitschaft beweisen sowie einen guten Ruf besitzen,

sie müssen bereit sein, für die Verwendung in der Sicherheitswacht im Durchschnitt 15 Stunden monatlich zur Verfügung zu stehen,

sie sollen am Einsatzort oder in der näheren Umgebung wohnen.

Die Polizeiinspektion Günzburg bittet darum, dass sich Bürgerinnen und Bürger, welche an einer Mitarbeit in der Sicherheitswacht im Bereich Günzburg, Ichenhausen und Leipheim interessiert sind, schriftlich bei der Polizeiinspektion Günzburg, 89312 Günzburg, Augsburger Straße 59 beziehungsweise E-Mail: pp-sws.guenzburg.pi@polizei.bayern.de oder unter der Telefonnummer, 08221/919131 bewerben. (zg/rjk)

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