Reichsbürger kommt nicht zur Verhandlung: Haftbefehl
Der vorbestrafte Angeklagte hatte beleidigende Briefe geschrieben. Die Anklagebank in Günzburg blieb jetzt leer. Es wurde Haftbefehl gegen ihn erlassen.
Außer Spesen (fast) nichts gewesen. Wieder einmal war ein so genannter Reichsbürger nicht vor Gericht erschienen. Richter Walter Henle hatte zwar schon mit der Möglichkeit gerechnet, dass der Angeklagte zur Verhandlung am Donnerstagvormittag nicht erscheinen werde, musste aber dennoch das gesamte Sicherheitsprogramm in Anspruch nehmen. Das bedeutete ein großes Polizeiaufgebot im Amtsgericht Günzburg.
Immerhin ist der Angeklagte nicht nur einschlägig vorbestraft, es ist auch polizeibekannt, dass er im Besitz von Waffen ist. In Günzburg sollte er sich für seine Beleidigungen verantworten. Der 66-Jährige hatte im Mai als Antwort auf einen Steuerbescheid zwei Schreiben an das Hauptzollamt Augsburg gesandt, in denen er die Beamten der Dummheit bezichtigte und sie als „medial verblödete, indoktrinierte, besserwissende Schlafschafe“ bezeichnete. Einen Monat später schickte er der Rechtsbehelfsstelle des Hauptzollamtes eine Mail, in der er die Adressaten als dumm und als Verbrecher beschimpfte.
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