Rotes Kreuz: Zehn Kündigungen für einen Mitarbeiter
Der bisherige Pflegedienstleiter und damit ein weiterer Angestellter wehrt sich gegen das Vorgehen des BRK-Kreisverbands Günzburg. Dem Arbeitsrichter fällt die dortige Unruhe auf.
So etwas hat Anwältin Margit Fink auch noch nicht erlebt, sagt sie. Ihr Mandant Benjamin Kurz hat von seinem Arbeitgeber, dem Günzburger Kreisverband des Roten Kreuzes, seit dem 18. Dezember vergangenen Jahres bislang zehn Kündigungen erhalten. Alleine diese Schreiben und die Aufforderungen zu Stellungnahmen zu diversen Vorwürfen füllen inzwischen einen ganzen Ordner.
Es geht unter anderem um eine angebliche sexuelle Belästigung, einen vermeintlichen Abrechnungsbetrug, eine nach Ansicht des BRK nicht ordnungsgemäß eingereichte Krankmeldung und nicht rechtzeitig zurückgegebene Dienstkleidung sowie nicht bearbeitete Akten. Kurz, der bislang beim Kreisverband als Pflegedienstleiter bei den Sozialen Diensten tätig war, wehrt sich juristisch gegen die Kündigungen. Beim Arbeitsgericht in Neu-Ulm fand am Mittwoch der erste Termin dazu statt. Auch Konrad Arendt, Anwalt des BRK, sagte, eine solche Fülle an Schriftstücken in so kurzer Zeit sei selten.
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