Seine Kaufsucht bringt einen Krumbacher fast ins Gefängnis
Ein vorbestrafter Mann aus Krumbach hat Waren im Internet unter falschem Namen bestellt. Was der 31-Jährige erreichen wollte und wie das Gericht reagiert hat.
Ganz schön trickreich hat ein 31-Jähriger die digitale Einkaufswelt für sich ausgenutzt: Mit ein paar Mausklicks orderte er ein ganzes Sammelsurium an Artikeln, bezahlte aber nur einmal einen Teilbetrag und fälschte obendrein die Bestelldaten. Die Quittung für seinen „Kaufrausch“ bekam der Krumbacher nun vom Günzburger Amtsgericht in Form einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Anklage ging ursprünglich von 17 Einzeldelikten des Mannes aus, die er zwischen Herbst 2016 und Februar 2018 begangen haben soll. Bei der Auflistung der Betrugsfälle hakte Richter Walter Henle ein. Er hatte den Angeklagten nämlich bereits im August 2018 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Jetzt tauchten drei der damals aufgeführten Artikel erneut auf, wie ein Kochfeld, eine Kreissäge und ein Kaminofen. Diese Anklagepunkte wurden eingestellt ebenso wie die Bestellung dreier weiterer Artikel, weil sich die Beweislage als dürftig herausstellte. Die der Staatsanwaltschaft von der ermittelnden Polizei vorgelegte Akte bezeichnete Richter Henle jedenfalls als „absolut chaotisch“.
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