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Urteil
17.05.2017

Landratsamt genehmigt Müllumschlagplatz

Das Landratsamt musste der Firma Hörger (im Bild das bisherige Gebäude) die Genehmigung für einen Müllumschlagplatz erteilen.
Foto: Bernhard Weizenegger

Die Gemeinde Jettingen-Scheppach und betroffene Bürger wollen das nicht akzeptieren.

Der Streit um den Müllumschlagplatz im Scheppacher Gewerbegebiet geht in die nächste Runde: Erst kürzlich hatte das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden, dass das Landratsamt verpflichtet ist, die von der Firma Hörger beantragte Genehmigung zu erteilen (wir berichteten). Dem kam die Günzburger Behörde jetzt nach. „Wir haben die Genehmigung erteilt und sowohl der Firma als auch der Gemeinde das entsprechende Schreiben zugeschickt“, teilte Landratsamtssprecher Karl-Heinz Thomann am gestrigen Dienstag mit. Die Unterlagen liegen ab sofort auch zur Einsicht aus, Rechtsmittel können eingelegt werden.

Das Verfahren zieht sich jetzt schon eine Weile hin. Wie berichtet, plante das Entsorgungsunternehmen mit Hauptsitz in Sontheim/Brenz, auf dem bestehenden Betriebsgelände an der Carl-von-Linde-Straße in Jettingen-Scheppach eine Umladestation zu errichten. Die Firma reichte Anfang 2015 eine Bauvoranfrage ein, gegen die der Bau- und Umweltausschuss nichts einzuwenden hatte. Im Februar 2016 stellte die Firma einen Bauantrag, den der Bauausschuss ebenfalls einstimmig absegnete. Das Genehmigungsverfahren lief an. Nachdem jedoch betroffene Anwohner und Unternehmer eine Unterschriftenaktion gestartet und einen Anwalt eingeschaltet hatten, um das Projekt zu stoppen, beschloss der Gemeinderat im April 2016, den Bebauungsplan für dieses Gebiet zu ändern. Damit nicht doch gebaut werden kann, wurde zugleich eine Veränderungssperre verhängt. Im Juni stimmte das Gremium noch einmal geschlossen für deren Aufrechterhaltung. Das Landratsamt stellte daraufhin der Firma Hörger einen Ablehnungsbescheid zu. Das Unternehmen fand sich damit nicht ab und reichte fristgerecht Klage ein. Ende April fand nun der Prozess statt. Das Verwaltungsgericht war der Ansicht, dass die Veränderungssperre der Gemeinde nicht rechtens gewesen sei, da sie zuvor ihr gemeindliches Einvernehmen für das Vorhaben erteilt habe. Das Landratsamt müsse die Genehmigung erteilen. Die Behörde wandte sich im Anschluss an das Urteil umgehend an die Landesanwaltschaft Bayern. Diese sollte entscheiden, ob ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden kann. Wie Sprecher Karl-Heinz Thomann jetzt mitteilte, sah die Landesanwaltschaft jedoch keinen Grund, Rechtsmittel einzulegen. „Für uns heißt das, dass das Urteil gilt. Wir sind verpflichtet, es umzusetzen“, so Thomann. Dies bedeute nicht, dass das Landratsamt die Entscheidungen oder den Willen der Gemeinde übergangen oder ignoriert habe. „Wir als Behörde hatten keine Alternative“, stellte der Sprecher klar.

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