Viehhändler quälte seine Kuh nicht
Das Amtsgericht Günzburg hatte den Mann verurteilt. Doch jetzt musste sich das Landgericht Memmingen wieder mit dem Fall befassen.
Hat ein Viehhändler aus dem Landkreis Günzburg eine ohnehin schon verletzte Kuh durch den Transport zum Schlachthof unnötig leiden lassen? Das Landgericht Memmingen hat den Mann jetzt in einem Berufungsverfahren von diesem Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen. Es sei ihm nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass er vor der Fahrt zum Schlachthof im 70 Kilometer entfernten Kempten erkannt habe, dass das Tier bereits Schmerzen habe.
In erster Instanz war der Viehhändler noch zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach dem Urteil im November 2015 waren sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Während der Staatsanwalt eine höhere Strafe forderte, war sich der Angeklagte sicher, nach Vorschrift gehandelt zu haben.
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