Schwarzbau im Nachhinein genehmigt: Stadt klagt gegen Landratsamt
Plus Der Stadtrat Burgau diskutiert heftig über eine Entscheidung des Landratsamts zu einem Anbau - und will klagen. Eine Folge könnte sein: Der Bauherr muss abreißen.
Wenn es um die Erweiterung eines Wohnhauses geht, klingt es eigentlich nicht danach, als würde ein Bauantrag dafür in eine längere Diskussion münden - wäre der Anbau nicht schon fertig. Immer wieder kommt es vor, dass mit einer Baumaßnahme schon begonnen wird, bevor bei Kommunen ein Antrag eingereicht, geschweige denn genehmigt wurde. So ähnlich lief es auch beim Bau eines Wohnhauses in der Binsentalstraße ab. Der Burgauer Stadtrat hatte sich damit bereits vor einem Jahr auseinandergesetzt und den Antrag für einen Anbau im Nachgang nicht genehmigt. Jetzt landete der Sachverhalt wieder auf dem Tisch der Rätinnen und Räte. Das Landratsamt Günzburg hat inzwischen das fehlende Einvernehmen ersetzt und den Anbau somit genehmigt - dagegen will die Stadt nun klagen.
Für die einen ist es ein Schwarzbau, für die anderen handelt es sich um eine nachträgliche Genehmigung. Das alte Bestandshaus in der Binsentalstraße steht schon lange. Nur nicht so, wie es eben jetzt vorzufinden ist. Neu ist ein Anbau, der zur Vergrößerung des Wohnraumes dient. Erst im Januar vergangenen Jahres, als der Anbau also schon stand, stellte der Bauherr dafür den Antrag auf Genehmigung. Da spielten die Mitglieder des Bauausschusses aber nicht mit. Begründung: Für den Bereich der Binsentalstraße existiere kein Bebauungsplan, daher müsse sich das Bauwerk in die Umgebungsbebauung einfügen. Und da hatten die Mitglieder des Bauausschusses damals so ihre Zweifel und erteilten kein gemeindliches Einvernehmen.
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