Lange Haftstrafe für 29-fachen Missbrauch der minderjährigen Halbschwester
Plus Das Landgericht verurteilt den vorbestraften 25-Jährigen nach den Taten im Kreis Günzburg. Warum die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten werden.
Regungslos hat der Angeklagte das Urteil der Großen Jugendschutzkammer hingenommen: Nach Überzeugung des Gerichts hat der 25-Jährige seine minderjährige Halbschwester 29-mal sexuell missbraucht. Für diese Fälle und weil der junge Mann schon eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung bekam, muss er jetzt mehrere Jahre hinter Gitter. Eine vom Angeklagten erhoffte Unterbringung zum Drogenentzug hat die Kammer verworfen.
Der 25-Jährige hatte den größten Teil der ihm vorgeworfenen schweren Sexualdelikte eingeräumt, die Vergewaltigung seiner zu den Tatzeiten erst zwölf und 13 Jahre alten Halbschwester aber zurückgewiesen. Diesen Vorwurf ließ die Große Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Thomas Hörmann am dritten und letzten Verhandlungstag endgültig fallen. Dennoch blieben 29 Fälle übrig. Der Angeklagte hatte sich, wie berichtet, in einer Stadt im südlichen Landkreis Günzburg über mehrere Monate bis Anfang 2021 an der Tochter seines Stiefvater vergangen. Es kam unter anderem zu mehrfachem ungeschütztem Geschlechtsverkehr, außerdem befriedigten sich der 25-Jährige und das Mädchen gegenseitig, wohl einvernehmlich, wie in der Urteilsbegründung ausgeführt wurde. Außerdem verlangte der Angeklagte vom Opfer Videoaufnahmen seiner Selbstbefriedigung, die es ihm per Smartphone zukommen ließ.
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