Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Günzburg
  3. Landkreis Günzburg/Memmingen: Lange Haftstrafe für 29-fachen Missbrauch der minderjährigen Halbschwester

Landkreis Günzburg/Memmingen
20.01.2022

Lange Haftstrafe für 29-fachen Missbrauch der minderjährigen Halbschwester

Das Landgericht Memmingen hat einen 25-Jährigen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

Plus Das Landgericht verurteilt den vorbestraften 25-Jährigen nach den Taten im Kreis Günzburg. Warum die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten werden.

Regungslos hat der Angeklagte das Urteil der Großen Jugendschutzkammer hingenommen: Nach Überzeugung des Gerichts hat der 25-Jährige seine minderjährige Halbschwester 29-mal sexuell missbraucht. Für diese Fälle und weil der junge Mann schon eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung bekam, muss er jetzt mehrere Jahre hinter Gitter. Eine vom Angeklagten erhoffte Unterbringung zum Drogenentzug hat die Kammer verworfen.

Der 25-Jährige hatte den größten Teil der ihm vorgeworfenen schweren Sexualdelikte eingeräumt, die Vergewaltigung seiner zu den Tatzeiten erst zwölf und 13 Jahre alten Halbschwester aber zurückgewiesen. Diesen Vorwurf ließ die Große Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Thomas Hörmann am dritten und letzten Verhandlungstag endgültig fallen. Dennoch blieben 29 Fälle übrig. Der Angeklagte hatte sich, wie berichtet, in einer Stadt im südlichen Landkreis Günzburg über mehrere Monate bis Anfang 2021 an der Tochter seines Stiefvater vergangen. Es kam unter anderem zu mehrfachem ungeschütztem Geschlechtsverkehr, außerdem befriedigten sich der 25-Jährige und das Mädchen gegenseitig, wohl einvernehmlich, wie in der Urteilsbegründung ausgeführt wurde. Außerdem verlangte der Angeklagte vom Opfer Videoaufnahmen seiner Selbstbefriedigung, die es ihm per Smartphone zukommen ließ.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.