Polizei muss wegen Verstößen gegen Transportvorschriften durchgreifen
Wegen des Feiertagsfahrverbots kontrollierte die Polizei Fahrer auf der A8. Wegen vielfältiger Vergehen untersagten die Beamten mehrere Male die Weiterfahrt.
Am Mittwoch haben Beamte der Verkehrspolizei Günzburg Kontrollen auf der A 8 durchgeführt, um das Feiertagsfahrverbot zu überwachen. Demnach ist an gesetzlichen Feiertagen die gewerbliche Güterbeförderung ohne Ausnahmegenehmigung in den Zeiten zwischen 0 Uhr und 22 Uhr mit Fahrzeugen über 7,5 Tonnen untersagt. Die Einhaltung dieser Vorschrift nach der Straßenverkehrsordnung war das Ziel der Sonderkontrolle, die vom Schwerverkehrskontrolltrupp der Verkehrspolizei Günzburg bei Leipheim durchgeführt wurde.
Nach Abschluss der Kontrollen erstatteten die Beamten laut Polizeibericht drei Anzeigen wegen des Feiertagsfahrverbots. Doch die Kontrolle brachte laut Polizeibericht weitere Verstöße zum Vorschein: Die Beamten stellten außerdem drei Verstöße aufgrund von Überladungen im Bereich von bis zu 47 Prozent fest. Ein weiterer Fahrer war unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln unterwegs, ein Unternehmen verstieß gegen die Transportvorschriften innerhalb Deutschlands und ein weiterer Lkw-Fahrer war statt den erlaubten 80 km/h mit 109 km/h unterwegs. In sechs Fällen unterbanden die Beamten die Weiterfahrt und ordneten Sicherheitsleistungen im mittleren vierstelligen Bereich an. (AZ)
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