Corona: Jetzt gelten Einschränkungen im Landkreis Neu-Ulm
Plus Der Kreis Neu-Ulm überschreitet den Signalwert. Das wirkt sich vor allem auf Sportveranstaltungen aus. Die ganze 11. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums muss zum Test.
Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 38,2 hat der Landkreis Neu-Ulm den Signalwert von 35 Fällen pro 100.000 Einwohner überschritten. Damit sind nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitere Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen, berichtet das Landratsamt. Aktuell befinden sich 83 Menschen in Quarantäne, bei denen das Virus nachgewiesen wurde. Über das Wochenende kamen 23 neue Fälle dazu. Die Zahl der insgesamt im Landkreis bestätigten Fälle liegt damit bei 894. Der Landkreis Neu-Ulm erlässt wegen des überschrittenen Inzidenzwerts eine Allgemeinverfügung, die ab Dienstag, 13. Oktober, in Kraft tritt. Diese Maßnahmen gelten dann:
- Bei privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten geschlossenen Räumen wird die Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzt.
- Es gibt eine dringliche Empfehlung, dass in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern stattfinden sollen.
- Die Zuschauerzahlen für bundesweite Sportveranstaltungen werden auf maximal 500 Personen oder zehn Prozent der Stadien- oder Hallenkapazität reduziert.
Die Allgemeinverfügung gilt vorerst eine Woche bis einschließlich 19. Oktober. In dieser Zeit soll das Infektionsgeschehen weiter genau beobachtet werden, um zu sehen, ob die Maßnahmen greifen oder bei weiteren steigenden Zahlen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Bis jetzt sei es zu keiner Bildung von Hot-Spots gekommen und das Infektionsgeschehen sei über den gesamten Landkreis verteilt, heißt es aus dem Landratsamt. Die Neuinfektionen hätten größtenteils im privaten Bereich stattgefunden.
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