Licht oder nicht
Soll Kettershausen Straßenbeleuchtung übernehmen?
Kettershausen Bleibt die Straßenbeleuchtungsanlage der Gemeinde Kettershausen im Eigentum des Überlandwerks Krumbach oder soll die Kommune unterhaltspflichtiger Eigentümer werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung. Hintergrund ist die Tatsache, dass der zwischen Kettershausen und dem Überlandwerk Krumbach (ÜWK) abgeschlossene Vertrag von 1990 bereits zum 20. Februar 2009 abgelaufen ist.
Josef Nersinger von den Lechwerken informierte über einen neuen Vertrag mit den oben erwähnten Möglichkeiten. Grundsätzlich, so Nersinger, müsse zwischen der Straßenbeleuchtungsanlage (Tragsystemen, Leuchten) und dem Straßenbeleuchtungsnetz (elektrische Zuleitungen, Schaltstellen) differenziert werden. Egal, für welche Variante sich die Gemeinde entscheiden wird, verbleibt in jedem Fall das Straßenbeleuchtungsnetz aus technischen und regulatorischen Gründen im Eigentum des ÜWK.
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