Landgericht Memmingen weist Klagen gegen VW ab
Die Abgasaffäre hinterlässt auch im Zuständigkeitsbereich des Memminger Landgerichts enttäuschte Kunden. Warum sich der juristische Weg trotzdem lohnt.
Vor wenigen Jahren war er noch stolzer Besitzer eines neuen VW Tiguan mit Dieselmotor. Dieser Stolz ist längst verflogen – und Gerhard F. (Name von Redaktion geändert) hat Probleme, das Auto wieder los zu werden. Der Grund: Im September 2015 musste der VW-Konzern einräumen, dass er weltweit in elf Millionen Dieselfahrzeugen verschiedener Marken eine Schummelsoftware eingebaut hatte, um die Stickoxidgrenzwerte auf dem Prüfstand einzuhalten. Die angeblich so sauberen, umweltfreundlichen Diesel überschritten die zulässigen Grenzwerte im Normalbetrieb jedoch um ein Vielfaches.
Gerhard F. fühlte sich von VW betrogen und hatte deshalb Klage beim Landgericht Memmingen erhoben. Die Klage wurde jedoch abgewiesen. „Ich wurde von VW gezielt getäuscht, mir ist ein Vermögensschaden entstanden und ich kann beim besten Willen nicht verstehen, warum mir das Landgericht nicht zu meinem Recht verholfen hat“, entrüstet sich der Tiguan-Besitzer. Gegen das Urteil hat er bereits Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) München eingelegt. Damit steigen seine Chancen, dass es zu einem Vergleich mit dem VW-Konzern kommen wird. Der Memminger hat den Eindruck, VW wolle die Kläger zermürben, die Verjährungsfrist erreichen oder obergerichtliche Entscheidungen durch ein Vergleichsangebot in letzter Minute verhindern.
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