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Memmingen/Vöhringen
18.02.2018

Sieben Verhandlungstage – und kein Urteil in Sicht

Im Prozess um einen 36-jährigen Slowenen muss weiter verhandelt werden. Das gibt die Strafprozessordnung vor.

Der Prozess um eine räuberische Erpressung stockt weiterhin. Warum das Gericht das Verfahren nicht einstellen kann.

Seit Monaten wird verhandelt, doch noch immer gibt es kein verwertbares Ergebnis: Im Prozess um einen 36-jährigen Slowenen, der sich wegen Rauschgifthandels, Bedrohung und räuberischer Erpressung vor dem Landgericht Memmingen verantworten muss, ist nach wie vor kein Urteil gesprochen. Auch am siebten Verhandlungstag versuchte die Große Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Jürgen Hasler ergebnislos, den Hauptzeugen aus Italien nach Memmingen vorzuladen. Wie berichtet, weigert sich dieser standhaft, nach Deutschland einzureisen – angeblich, weil er eine Strafverfolgung wegen anderer Delikte befürchtet. Eine Vernehmung per Videoschalte war zuletzt wegen zu schlechter Qualität gescheitert. Aber wie geht es nun weiter?

Wie Ivo Holzinger, stellvertretender Pressesprecher des Memminger Landgerichts auf Nachfrage sagte, bleibt dem Gericht keine andere Wahl, als weiter zu verhandeln – auch wenn dem Angeklagten bislang nur eine Ohrfeige nachgewiesen werden konnte, die er dem Italiener nach eigener Aussage gegeben hat. Es gelte der „Amtsermittlungsgrundsatz“, so Holzinger. Dieser besagt in Paragraf 244 der Strafprozessordnung: „Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.“ Werden also nicht alle Möglichkeiten zur Ermittlung ausgeschöpft, sei dies ein Revisionsgrund. Die Frage, ob der Aufwand des Gerichts in diesem Fall gerechtfertigt ist, stelle sich somit überhaupt nicht.

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