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18.11.2009

Volksbegehren: Was tun bei Krankheit?

Memmingen (mz) - Das Volksbegehren "Für echten Nichtraucherschutz" in Bayern läuft vom 19. November bis 2. Dezember. Der lokale überparteiliche Unterstützerkreis von ÖDP, SPD und Grüne weist darauf hin, dass eine schriftliche Unterstützung von zu Hause aus, ähnlich wie bei der Briefwahl, nicht möglich ist. Wer aber aus beruflichen Gründen, infolge Krankheit, hohen Alters, einer körperlichen Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grund den Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann einen Eintragungsschein beantragen und sich mit diesem in einem Eintragungsraum eines anderen Bezirks eintragen, also in jeder anderen bayerischen Kommune. Den Eintragungsschein kann man formlos per Post, E-Mail oder Fax, jedoch nicht telefonisch bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Erstwohnsitzes beantragen. Das Volksbegehrensbündnis bietet einen Sonderservice an, der es ermöglicht, auch online einen Eintragungsschein zu beantragen. Adresse: www.nichtraucherschutz-bayern.de

Versicherung an Eides statt

Wer an Eides statt versichert, dass er während des gesamten Eintragungszeitraums so krank ist, dass er gar keinen Eintragungsraum aufsuchen kann, darf zur Unterzeichnung eine Hilfsperson beauftragen, die stellvertretend im Eintragungsraum unterschreibt. Auch hierfür benötigt man den bei der Gemeinde/Stadt erhältlichen Eintragungsschein. In Memmingen richtet die Stadt übrigens im Klinikum und in den Altersheimen zusätzliche Eintragungsräume ein.

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