Zechpreller zuerst von Freudenmädchen geprellt
Das Amtsgericht Neu-Ulm hat einen 31 Jahre alten Mann aus dem Alb-Donau-Kreis wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Widerstands und Beleidigung von Polizisten zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der seit seinem 15. Lebensjahr schwer drogenabhängige Südeuropäer seine vor Kurzem begonnene Therapie beenden.
Eigentlich hätte dem Angeklagten schon Ende Mai der Prozess gemacht werden sollen. Da er damals aber durch Abwesenheit glänzte, erging Haftbefehl, sodass der 31-Jährige gestern in Handschellen und in Begleitung zweier Polizeibeamter das Gericht betrat. Der Neu-Ulmer Haftbefehl war nicht der einzige - auch die Ulmer Justiz "hat Bedürfnisse", wie Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernt Münzenberg die Tatsache beschrieb, dass zwei weitere Haftbefehle wegen nicht bezahlter Geldstrafen vorlagen.
Gleich zu Beginn stellte Münzenberg den Mann, der keinen Anwalt hatte, sozusagen vor die Entscheidung, zwischen Pest und Cholera zu wählen: Soll der Prozess hier und jetzt ohne Zeugen durchgezogen werden - oder möchte der Angeklagte etwa zwei Wochen warten, bis ein neuer Termin frei ist? Als Hilfe zählte der Amtsgerichtsdirektor die Konsequenzen auf: Bei sofortiger Verhandlung werde wahrscheinlich eine Bewährungsstrafe drohen, bei Vertagung müsse er weitere 14 Tage in Untersuchungshaft schmoren. Nach kurzer Bedenkzeit wählte der Mann dann das, wie sich herausstellen sollte, kleinere Übel und willigte in die sofortige Verhandlung ein.
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