Prozess: Frau will gestohlen haben, "um Druck abzubauen"
Plus Weil die Diebin nicht zum ersten Mal zugriff, soll sie in Haft. Eine bekannte Anwältin verhindert das vor dem Landgericht Memmingen – zumindest vorerst.
Zu fünf Monaten Haft war eine Frau aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm verurteilt worden, weil sie in einem Illertisser Drogeriemarkt Hygieneartikel im Wert von rund 116 Euro gestohlen hatte. Die aus Rumänien stammende 46-Jährige hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Vor dem Landgericht Memmingen präsentierte ihre in Medienberichten als "Staranwältin" bezeichnete Verteidigerin eine Erklärung für den Diebstahl – und verhinderte zumindest zunächst eine Haftstrafe für ihre Mandantin.
Als Verteidigerin trat Rechtsanwältin Ricarda Lang aus München auf, die von dortigen Medien als "Staranwältin" bezeichnet wird und vom Magazin Focus schon dreimal unter die "Top-Strafverteidiger/innen Deutschlands" gewählt wurde. Sie erklärte die Beschränkung der Berufung auf die Rechtsfolgen. Das bedeutet, dass das Gericht nur über die Höhe der Strafe weiter verhandelt. Damit ist allerdings auch ein Geständnis verbunden, weshalb der Staatsanwalt seine Berufung zurücknahm. Die Staatsanwaltschaft Memmingen hatte ebenfalls Rechtsmittel gegen das Ersturteil eingelegt, weil das Strafmaß "weder der Tat noch der Täterpersönlichkeit gerecht geworden" sei. Die Ware hatte die 46-Jährige im Rucksack einer Mittäterin versteckt. Diese wurde vom Gericht als "anderweitig verfolgt" bezeichnet, was üblicherweise bedeutet, dass sie auch ein Verfahren am Hals hat, das möglicherweise noch andere Straftaten mit behandelt.
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