Mann aus dem Kreis Neu-Ulm würgt Partnerin bis zur Bewusstlosigkeit
Plus Erst will er sich nicht erinnern, dann räumt er die Vorwürfe doch ein. Ein Sinneswandel erspart dem 25 Jahre alten Mann wohl eine noch härtere Strafe.
Das es nicht unbedingt erfolgversprechend ist, vor Gericht Erinnerungslücken geltend zu machen, verstand ein 25-jähriger Angeklagter im Amtsgericht Neu-Ulm gerade noch rechtzeitig und entging dadurch einer möglicherweise deutlich höheren Strafe. Ihm war vorgeworfen worden, seine Lebensgefährtin in zwei Fällen mit einem Kopfstoß verletzt und sie einmal sogar bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Dann hatte er ihr laut Anklage noch gedroht, sie würde ihr Kind nie mehr wiedersehen, wenn sie vor Gericht gegen ihn aussagen sollte.
Bei seinen ersten Aussagen zur Sache wollte sich der junge Mann auf wiederholte Nachfrage von Amtsrichterin Straub in den entscheidenden Punkten an nichts mehr erinnern, obwohl er großen Wert darauf legte, dass er sich bei der Lebensgefährtin entschuldigt habe und auch den angerichteten Sachschaden – eine heruntergerissene Garderobe – wieder gut gemacht habe. So regte die Richterin ein Rechtsgespräch mit den beteiligten Parteien an, und offensichtlich gelang es dem Pflichtverteidiger Alexander Kühne in der dazu anberaumten Pause, seinen Mandanten zu überzeugen, dass ihn nur noch ein Geständnis vor Schlimmerem bewahren könne.
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