Neues Cannabisgesetz mildert Strafe für Mann aus dem Kreis Neu-Ulm
Plus Eine professionell anmutende Aufzuchtanlage zu Hause bringt einen 42-Jährigen vor das Schöffengericht des Amtsgerichts. Die neue Rechtslage kommt ihm entgegen.
Es dürfte selten vorkommen, dass ein Angeklagter geradezu froh darüber ist, dass die Polizei seine Tat rechtzeitig aufgeklärt hat, womit er schließlich von schwereren Straftaten abgehalten wurde. Außerdem trug das seit wenigen Tagen geltende neue Cannabisgesetz dazu bei, dass er glimpflich davonkam. Ein 42-Jähriger aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm war wegen verbotenen Anbaus von Cannabispflanzen und damit "Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" angeklagt. Er schilderte seinen Fall vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Neu-Ulm.
Vor zwei Jahren sei er an seinem damaligen Arbeitsplatz massivem Mobbing zum Opfer gefallen, weshalb er diese „Riesenbelastung“ durch den Genuss von Marihuana ausgleichen wollte. Kaufen sei viel zu teuer gewesen, und weil er depressiv und „mental am Ende“ gewesen sei, habe er begonnen, selbst Cannabispflanzen in einer durchaus professionell anmutenden Anlage zu Hause anzubauen. Der erste Versuch sei fehlgeschlagen; außer Magenproblemen hätten die Pflanzen keine Wirkung gezeigt. Während der zweite Anbauversuch noch im Laufen war, kam ihm die Polizei über Ermittlungen bei anderen Verdächtigen auf die Spur und so wurde seine Kleinplantage im Rahmen einer Hausdurchsuchung „rechtzeitig abgeerntet“, wie es der Angeklagte formulierte. Allerdings waren die Pflanzen bereits soweit gediehen, dass deren Wirkstoffgehalt ausreichte, um ihn anzuklagen.
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