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Der Anwalt der Polizisten-Witwe Sandra Vieth kritisiert heftig das entlastende Gutachten über den mutmaßlichen Mörder Raimund M. Er vermutet Manipulation.
Herr Rubach, was sagt Frau Vieth zu dem entlastenden Gutachten?
Rubach: Was sich derzeit im Polizistenmord-Prozess abspielt, ist für Frau Vieth nicht mehr nachvollziehbar. Wir beide fragen uns: Wie kann es angehen, dass ein einziger Sachverständiger mit absonderlichen Aussagen das Ergebnis einer zehnmonatigen Beweisaufnahme auf den Kopf stellen können sollte?
Wie erklären Sie sich die Ausführungen des erfahrenen Gutachters Schulte?
Rubach: Die einzige Erklärung für dessen merkwürdigen Vortrag kann nur sein, dass es dem Angeklagten M. gelungen ist, den Sachverständigen in einer Weise zu manipulieren, dass dieser harte Fakten schlicht negiert. Zu den harten Fakten gehört, dass M. noch 2011 auf hohem Niveau Tennis spielte, auch noch nach der Mordnacht seine Freundin regelmäßig ohne Beeinträchtigungen beglücken konnte und fast täglich ins Fitnessstudio ging.
Prozessbeobachter waren überrascht von der ungewöhnlich endgültigen Wortwahl des Sachverständigen. Sie auch?
Rubach: Erschreckend ist, dass dieser Sachverständige, der bestenfalls eine Erfahrungswissenschaft, aber niemals eine exakte Wissenschaft betreibt, keinen Zweifel an seiner Aussage zulässt, obwohl doch alles dafür spricht, dass M. am Tatort war: Das Visier eines Motorradhelms, das auf dem Fluchtweg gefunden wurde, wies DNA von M. auf. Ein am Tatort gefundener Handschuh wies sowohl DNA seiner Freundin als auch von ihm, zumindest zum Teil, auf. Einer am Tatort gefundenen Pistole haftete am Verschluss und am Magazin DNA an – mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:225 Milliarden!
Anwalt: Psychologische Tests leicht zu manipulieren
Glauben Sie, dass der renommierte Sachverständige die falschen Methoden angewandt hat?
Rubach: Der Sachverständige beruft sich in seinem Urteil zur Verhandlungsfähigkeit dieses Angeklagten auf die Verlässlichkeit seiner psychologischen Tests. Er vergisst, mitzuteilen, dass die psychologischen Persönlichkeitstests für Kranke konzipiert sind und nicht für Schwerverbrecher, die zu allem entschlossen sind. Und dass die Tests ohnehin mit Vorsicht zu genießen sind, weil sie leicht manipuliert werden können.
Sie sind weiterhin der Ansicht, dass M. simuliert und bei den Tests seine Krankheit nur vortäuscht oder verschlimmert?
Rubach: Genau das ist geschehen. Nach den mittlerweile allen Prozessbeteiligten vorliegenden Informationen soll der Angeklagte im normalen Gefängnisalltag hellwach sein. Regelmäßig soll er Zeitung lesen und Fernsehen schauen. Er soll sich gut artikulieren können, er zittere nur gelegentlich, abhängig davon, ob er sich beobachtet fühlt oder nicht. Er treibe täglich Sport und nehme seine Tabletten je nach Gusto.
Die von dem Sachverständigen als echt attestierten Ausfallerscheinungen scheint er quasi wie auf Kommando in dem Moment zu entwickeln, in dem er in die Nähe des Gerichts gelangt. Das alles soll dem Sachverständigen entgangen sein? Insbesondere seine famosen testpsychologischen Gutachten, die ja grundsätzlich auch eine Glaubwürdigkeitsprüfung beinhalten müssen, sollten doch in der Lage sein, das Doppelleben des M. im Gefängnis zu entlarven. Das hat wohl nicht geklappt.
Glauben Sie, dass sich auch M.s Verteidiger täuschen lassen?
Rubach: Sollen die Manipulationen ihres Mandanten an ihnen völlig vorbeigegangen sein? Wenn nicht, dann wäre der Antrag, das Verfahren gegen M. wegen Verhandlungsunfähigkeit einzustellen, äußerst bedenklich.
Die Diskussion ist geschlossen.