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16.07.2007

Angeklagter kommt in Bedrängnis

Memmingen/Krumbach Am gestrigen vierten Verhandlungstag des Krumbacher Totschlagsprozesses vor dem Landgericht Memmingen haben sich die Chancen des Angeklagten auf einen Freispruch verschlechtert. Die Darstellung des 44-jährigen Neu-Ulmers, er habe den am Tatort mit seinem genetischen Fingerabdruck und Blutspuren des Opfers gefundenen Gummihandschuh etwa ein halbes Jahr vor der Bluttat bei Malerarbeiten in der Küche der später getöteten 41-Jährigen getragen, konnte durch ein Gutachten nicht gestützt werden.

Dr. Johann Rott, Chemiker beim Landeskriminalamt (LKA), hatte den Gummihandschuh auf Lackspuren untersucht und dabei mit den Farbpigmenten des Küchenschranks verglichen, den der Angeklagte gestrichen haben will. Er fand dabei keine Übereinstimmungen. Dieses Ergebnis korrespondiert mit den Aussagen, die der Ehemann der Getöteten und deren 22-jährige Tochter (welche mit dem Angeklagten ein gemeinsames Kind hat) am zweiten Verhandlungstag zu dem Gummihandschuh gemacht hatten. Sie bestätigten damals zwar seine Einlassung, den Küchenschrank gestrichen zu haben, konnten sich aber beide nicht erinnern, dass er dabei Gummihandschuhe getragen habe.

Zu Ungunsten des Angeklagten fiel auch die Expertise von DNA-Gutachter Dr. Albert Winklmair vom LKA aus. Er legte dar, dass er bei der Analyse des am Tatort mit der Innenseite nach außen gefundenen Gummihandschuhs in der Innenseite nur den genetischen Fingerabdruck des Angeklagten gefunden habe; "Beimischungen" von anderen Personen existierten nicht. Sollte aber ein unbekannter Dritter die Krumbacherin erschlagen und dabei den Handschuh getragen haben, so wäre es zwar "grundsätzlich möglich, aber unwahrscheinlich", dass dieser im Handschuh keine Genspuren hinterlassen hat.

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