Suche nach Corona-Tests ist für Eltern im Kreis Günzburg ein Problem
Plus Im Kreis Günzburg gilt die 3-G-Regel. Für Eltern kann die Suche nach einem Corona-Test für die Kinder in den Sommerferien allerdings zur Geduldsfrage werden.
Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Günzburg seit einigen Tagen konstant über einem Wert von 50 – es gilt daher die 3-G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet). Alle, die weder geimpft noch genesen sind, müssen für den Besuch in bestimmten Einrichtungen, Betrieben oder Bereichen einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Das kann zum Beispiel für Eltern, deren Kinder gerade wegen der Sommerferien nicht in der Schule getestet werden, zum Problem werden – wie das Beispiel einer Leserin eindrücklich aufzeigt.
Beate Spindler ist gemeinsam mit ihren drei Kindern (acht, zehn und elf Jahre alt) zu Besuch bei ihrer Mutter in Oberrohr. Wegen des regnerischen Wetters entscheidet sich die Familie Anfang dieser Woche spontan zu einem Besuch in einem Hallenbad. Weil ihre drei Kinder nicht geimpft sind, ist dafür ein aktueller, negativer Corona-Test nötig. Als aktueller Testnachweis anerkannt werden derzeit ein POC-Antigentest (maximal 24 Stunden alt), ein PCR-Test (maximal 48 Stunden alt), oder ein unter Aufsicht vorgenommener Selbsttest (maximal 24 Stunden alt).
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