Stadt Thannhausen lehnt ab: Lolas Bar darf im Winter nicht draußen bewirten
Plus Weil der Platz vor Lolas Bar im Winter zu gefährlich für die Freiluftbewirtung sei, lehnt die Stadt einen ansprechenden Antrag ab. Was Lola Burkhardt dazu sagt.
Pünktlich zum 1. Dezember kam auch der erste Schnee in Mittelschwaben vom Himmel. Bei diesem Wetter denkt eigentlich niemand daran, sich im Freien gastronomischen Köstlichkeiten hinzugeben – abgesehen vielleicht von Glühwein und anderen Heißgetränken. Trotzdem hatte der Thannhauser Bauausschuss über die Genehmigung einer Außenbewirtung zu entscheiden. Der Ort: Lolas Bar in der Bahnhofstraße 21.
Die Barbetreiberin Leonora (Lola) Burkhardt hat das Lokal erst im Sommer - mitten in der Corona-Zeit - eröffnet. Seither hatte die Barbetreiberin immer wieder mit Schließungen zu kämpfen. Auf dem Gehweg vor der Bar stehen kleine Tischchen, an denen man bei gutem Wetter gerne Platz nimmt. Für diese gilt bereits eine Außenbewirtungsgenehmigung das ganze Jahr über. Sie wurde im Juli erteilt. Es gibt aber weitere Außenbewirtungsplätze vor der Bar: In einer Parkbucht der Bahnhofstraße vor dem Gebäude wurde eine Bewirtungsterrasse aufgebaut und umzäunt, die es bereits vor Jahren gab, als das Etablissement noch Ellas Bar hieß. Bei der erstmaligen Genehmigung im Jahr 2009 wurden das Staatliche Bauamt als Vertreter des Straßenbaulastträgers sowie das Landratsamt Günzburg als zuständige Straßenverkehrsbehörde am Verfahren beteiligt. Bereits damals wurde die Bewirtung am Fahrbahnrand kritisch gesehen – sogar bei sommerlichen Straßenverhältnissen. Also gab es die Genehmigung zur Bewirtung in der Parkbucht als Sondernutzungserlaubnis nur zeitlich beschränkt für die Freiluftsaison begrenz in diesem Jahr zum Beispiel bis 31. Oktober.
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