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Aletshausen
21.09.2023

Der Wasserpreis steigt in Aletshausen

Mehr für ihr Trinkwasser bezahlen müssen ab November alle Aletshauserinnen und Aletshauser.
Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

Plus Viele Wasserrohrbrüche in Aletshausen und Wasserberg zwingen die Gemeinde zum Handeln. Der Gemeinderat will weiter im Vereinshaus tagen.

Aufgrund der zahlreichen Wasserrohrbrüche in den letzten Jahren in den Wasserversorgungseinrichtungen Aletshausen und Wasserberg ist mit deutlich steigenden Ausgaben im Bereich des Rohrnetzunterhaltes zu rechnen: So haben der Gemeinderat Aletshausen und Bürgermeister Georg Duscher einstimmig beschlossen, den Benutzungsgebührensatz pro Kubikmeter Wasser von 75 Cent ab 1. November 2023 auf 86 Cent festzusetzen. Dies gilt für den neuen Kalkulationszeitraum 1. November 2023 bis 31. Oktober 2027. Bevor jedoch der neue Beschluss in Kraft tritt – musste im Vorfeld der aktuelle Kalkulationszeitraum 2021 bis 2025 zum 31. Oktober 2023 abgebrochen werden – dem stimmte das Gremium ebenfalls einstimmig zu. Wie die Verwaltungsgemeinschaft Krumbach wissen lässt, wurde mit der Fortschreibung der Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 eine starke Abweichung von der Grundlagenkalkulation festgestellt. Deshalb sollte der laufende Kalkulationszeitraum abgebrochen und zum 1. November dieses Jahres ein neuer vierjähriger Kalkulationszeitraum begonnen werden.

Für die Wasserversorgung soll eine Sonderrücklage gebildet werden in Aletshausen

Weiter heißt es: „Aufgrund der zahlreichen Wasserrohrbrüche in den letzten Jahren ist mit deutlich steigenden Ausgaben im Bereich des Rohrnetzunterhaltes zu rechnen. Der in der ursprünglichen Kalkulation angesetzte Wert mit 4000 Euro jährlich ist bei Weitem nicht ausreichend und muss für das Jahr 2023 auf 15.000 Euro und für die kommenden Jahre auf 10.000 Euro erhöht werden.“ Wie die Verwaltung weiter berichtet, sind im Jahr 2023 bisher Ausgaben in Höhe von rund 14.000 Euro angefallen. Dazu werden in den nächsten Jahren hohe Investitionen in die Wasser-Infrastruktur notwendig. Dazu wurde der Gemeinde empfohlen, in den nächsten Jahren eine Sonderrücklage aufzubauen, um die künftige Belastung für die Beitrags- und Gebührenzahler in Grenzen zu halten.

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