Was sich bei der Umsatzsteuer für Breitenthal ändert
Plus Der Gesetzgeber definiert die Rolle von Kommunen gegenüber der privaten Wirtschaft neu. Über welche weiteren Themen im Breitenthaler Rat gesprochen wird.
Ursprünglich schon für das Jahr 2017 vom Gesetzgeber geplant und mehrfach verschoben, wendet die Gemeinde Breitenthal erstmals seit dem 1. Januar 2023 das neue Umsatzsteuergesetz an. Der Gesetzgeber gibt vor, dass Kommunen keinen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber der privaten Wirtschaft haben dürfen. Darüber wurde jetzt im Gemeinderat gesprochen.
Wenn Leistungen einmal von einem öffentlichen Anbieter und einmal von einem privaten Anbieter erbracht werden, musste bisher beim öffentlichen Anbieter (der Gemeinde) keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Hier sieht die Europäische Union (EU) eine Wettbewerbsverzerrung. Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Grundsatzurteilen festgestellt, dass die bisherige Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nicht richtlinienkonform erfolgt.
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