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Mitschuldig an den Tritten ins Gesicht? Angeklagte schweigen vor Gericht
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Plus Zwei Männer sollen einen 25-Jährigen in Günzburg sowohl geschlagen als auch zugelassen haben, dass ihm ein Mittäter die Nase bricht. Vor Gericht will sich niemand erinnern.
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Eine Horde Jugendlicher steht an einem Samstagabend vor dem Rewe in Günzburg. Es wird reichlich Alkohol getrunken, auch von Kokain und Ecstasy ist die Rede. Man müsse etwas untereinander klären, heißt es von vier Jungs. Dann ein Schubser, eine Ohrfeige, ein Faustschlag. Der Geschlagene flüchtet, die anderen hinterher. Kurz darauf sitzt das Opfer, ein 25-Jähriger, mit geschwollenem Gesicht, blauem Auge und gebrochener Nase vor der Volksbank in der Reisensburger Straße. Nun stehen zwei der Beteiligten vor Gericht, ein weiterer Mittäter wurde schon zu einer Haftstrafe verurteilt. Doch wer hat was getan? Die Zeugenaussagen sind konfus, die Angeklagten schweigen. Die Staatsanwaltschaft und Jugendrichter Johann-Peter Dischinger versuchen, den Abend zu rekonstruieren.
Genauer gesagt den Abend des 18. Februar 2023. Über ein Jahr später stehen die zwei Beschuldigten, ein 32-jähriger Augsburger und ein 20-jähriger Meitinger, vor dem Amtsgericht in Günzburg. Ihnen wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Zum Auftakt des Verfahrens wedelt Richter Dischinger mit einem Brief in der Hand. Er wendet sich an den 32-Jährigen: "Wann haben Sie sich denn bei dem Anwalt gemeldet, etwa gestern?" Der Mann bestätigt Dischingers Vermutung zögerlich. Der Richter nickt und liest der Staatsanwältin den Antrag des Anwalts vor: Akteneinsicht, Aussetzen der Verhandlung - ansonsten macht sein Mandant vom Schweigerecht Gebrauch. Als die Staatsanwältin den Antrag ablehnt, ist zugleich klar: Die Angeklagten werden nichts sagen.
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