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  3. Krumbach/Memmingen: Schwiegervater getötet: Beschuldigte sagt, ihre Tochter sei nun in Sicherheit

Krumbach/Memmingen
16.05.2023

Schwiegervater getötet: Beschuldigte sagt, ihre Tochter sei nun in Sicherheit

Im Sicherungsverfahren werden am Dienstag im Saal des Landgerichts in Memmingen die Zeuginnen und Zeugen verhört. Rechts im Bild die beschuldigte Frau.
Foto: Ralf Lienert (Archiv), Oliver Wolff

Plus Die Polizei berichtet am zweiten Verhandlungstag im Landgericht vom Einsatz nach der Bluttat in Niederraunau. Es kommt die Frage auf: War das Opfer pädophil?

Stück für Stück fügt sich das Puzzle zusammen: Im Sommer vergangenen Jahres soll eine 43-jährige Frau in einem Wohnhaus im Krumbacher Stadtteil Niederraunau ihren 83-jährigen Schwiegervater mit über 40 Messerstichen getötet haben (wir berichteten). Es ist ein komplexes Verfahren am Landgericht Memmingen. Die Beschuldigte ist zwar geständig, schweigt aber bislang zu ihrem Motiv und will sich auch nicht an den genauen Tathergang erinnern. Zudem ist sie mutmaßlich zur Tatzeit derart psychisch erkrankt gewesen, dass sie zumindest teilweise schuldunfähig sein könnte. Die Mordanklage hat das Landgericht Memmingen zurückgewiesen, es handelt sich aktuell um ein sogenanntes Sicherungsverfahren und um die Frage, ob die Beschuldigte weiterhin und über einen längeren Zeitraum in einer psychiatrischen Klinik behandelt werden muss. Am zweiten Verhandlungstag werden erstmals Zeugen gehört. 

Der erste Prozesstag vergangene Woche endete mit einem Rechtsgespräch auf Anregung des Verteidigers der Beschuldigten, Horst Ohnesorge. Er zog sich mit der Kammer und der Staatsanwaltschaft zurück. Zu Beginn des zweiten Verhandlungstags am Dienstag gibt der Vorsitzende Richter Bernhard Lang den Inhalt des Gesprächs bekannt: Eine Überleitung vom Sicherungsverfahren in ein Strafverfahren sei theoretisch möglich, doch die Staatsanwaltschaft beabsichtige derzeit nicht, dafür einen Antrag zu stellen. Zudem habe der Verteidiger erklärt, dass es nicht nötig sei, alle Zeugen zu hören. Dem stimme die Staatsanwaltschaft zu, sofern ein vollständiges Bild gegeben ist. Auf Antrag der Verteidigung könne bei der Zeugenbefragung die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, speziell, wenn es um intime Angelegenheiten gehe. Wie berichtet, soll laut Verteidiger Ohnesorge das Opfer seine Mandantin über Jahre sexuell genötigt haben.

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