Rodungsarbeiten an der B300 bei Krumbach
Die B300 südlich von Krumbach ist am 31. Januar und am 1. Februar vollständig gesperrt. Im Sommer soll die Bundesstraße ausgebaut werden.
Kommende Woche werden die Rodungsarbeiten für den im Sommer dieses Jahres geplanten Ausbau der Bundesstraße B300 südlich von Krumbach fortgesetzt. Da einige Bäume sehr nah am Fahrbahnrand stehen, muss die Bundesstraße B300 am Mittwoch, 31. Januar und Donnerstag, 1. Februar vollständig gesperrt werden, teilte das staatliche Bauamt mit. Die Sperrung wird jeweils nach der morgendlichen Hauptverkehrszeit von ca. 8.30 Uhr bis 17 Uhr stattfinden.
Die Bundesstraße B300 soll diesen Sommer südlich von Krumbach auf 1,2 Kilometern vom Ortsausgang bis zum Solarfeld bestandsorientiert verkehrssicher ausgebaut und erneuert werden. Um die Fahrbahn auf 7,5 Meter zu verbreitern und die Sichtverhältnisse im Bereich der Kuppe zu verbessern, ist es nötig die im Eingriffsbereich stehenden Bäume zu entfernen. Dies betrifft vor allem die auf der westlichen Böschung der Bundesstraße gewachsenen Bäume. Hier wurde in den vergangenen Wochen bereits mit der Fichtenreihe südlich des Ortsschildes begonnen. Um nicht innerhalb der Vogelschutzzeit während der Brutsaison in die Gehölzstrukturen einzugreifen, finden Rodungsarbeiten regelmäßig im Winter bis Ende Februar statt.
Die zu rodenden Bäume werden im Zuge der Eingriffskompensation ausgeglichen. Dazu werden auch entlang der Bundesstraße B300 wieder stellenweise Bäume in ausreichendem Abstand neu gepflanzt.
Eine Umleitung ist ausgeschildert
Die Straßenmeisterei Krumbach führt die Arbeiten durch und richtet die erforderliche Umleitung ein. Die Umleitungsstrecke führt von Krumbach auf der Staatsstraße St2018 nach Nattenhausen und dort auf der Kreisstraße GZ13 über Seifertshofen bis nach Ebershausen. Für den aus Ebershausen kommenden Verkehr verläuft die Umleitung umgekehrt. Die Umleitungsstrecke wird rechtzeitig vorher ausgeschildert.
Ferner werden am Montag, 29. Januar auf der Bundesstraße B300 Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Hierfür wird eine halbseitige Sperrung mit Sicherungsfahrzeug außerhalb der Hauptverkehrszeit eingerichtet. Eine Umleitung des Verkehrs erfolgt dabei nicht. (AZ)
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