Verfahren wegen Gewalt in der Beziehung eingestellt - Paar hat geheiratet
Plus Ein Mann soll seine Lebenspartnerin in Münsterhausen geschlagen haben. Der Prozess am Neu-Ulmer Amtsgericht nimmt eine überraschende Wendung.
Das sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht erlaubt einem Zeugen vor Gericht, die Aussage zu verweigern. Von diesem Recht machte am vergangenen Montag eine 29-jährige Zeugin am Amtsgericht Neu-Ulm Gebrauch. Die junge Frau soll am Heiligabend im Jahr 2018 von ihrem Lebensgefährten in ihrer damaligen Wohnung in Münsterhausen gewürgt und geschlagen worden sein. Im Oktober 2020 soll er an einem Autobahnparkplatz erneut Gewalt gegen die Frau ausgeübt haben - unter anderem, indem er ihren Kopf gegen Armaturenbrett und Windschutzscheibe geschlagen habe.
Aber warum hat die Zeugin nicht nur ihre Aussage vor Gericht verweigert, sondern auch die Verwendung aller Aussagen, die sie während dreier polizeilicher Vernehmungen gemacht hat, abgelehnt? Die Erklärung ist einleuchtend: Das Paar hat im Januar 2021 geheiratet. Die handgreiflichen Differenzen, die inzwischen mehrere Jahre zurückliegen, gehören wohl endgültig der Vergangenheit an.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.