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Kunstrückgabe
03.05.2021

Jüdischer Besitz: Verkauf der „Füchse“ macht Verfolgung nicht ungeschehen

Bisher ein Glanzstück der Kunsthalle Düsseldorf: Franz Marcs „Füchse“. Nun hat die Stadt beschlossen, das 1913 entstandene Gemälde an die Erben des einstigen Besitzers zurückzugeben.
Foto: Marcel Kusch, dpa

Die Stadt Düsseldorf restituiert ein Bild von Franz Marc und folgt damit einer umstrittenen Empfehlung der Limbach-Kommission. Das könnte weitere Kreise ziehen.

Die „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“ ist ein wahrhaft atemberaubender Name für ein Beratergremium. Weshalb die Einrichtung im Tagesgebrauch der Einfachheit halber gerne als „Limbach-Kommision“ (nach dem Namen ihrer ersten Vorsitzenden) tituliert wird. Und doch hat der valentinesk erscheinende Wortbandwurm seine Berechtigung, würde etwa eine Verknappung auf „Rückgabe von NS-Raubkunst“ zu kurz ansetzen. Das zeigt der Fall der „Füchse“ von Franz Marc, einem Gemälde, das die Stadt Düsseldorf jetzt an die Erben des früheren jüdischen Besitzers restituiert.

Das Ölbild gelangte 1962 als Schenkung in die Städtischen Kunstsammlungen Düsseldorf, es zählt zu den Glanzstücken des dortigen Kunstpalasts. 1928 hatte der Bankier und Unternehmer Kurt Grawi die im Jahr 1913 entstandenen „Füchse“ gekauft. Als Hitler an die Macht kam, war der Jude Grawi den Repressionen der Nationalsozialisten ausgesetzt. Im Gefolge der Pogrome vom November 1938 hielt man ihn einige Zeit im Konzentrationslager Sachsenhausen fest. Nach seiner Freilassung gelang ihm jedoch 1939 die Emigration nach Chile zu seiner dort bereits lebenden Frau – zehn Reichsmark durfte er dabei mitführen. Offensichtlich war es Grawi auch möglich, Marcs „Füchse“ aus dem Reichsgebiet herauszuschmuggeln. In Südamerika angelangt, verkaufte er jedenfalls im darauffolgenden Jahr das Gemälde in New York, für welche Summe, ist nicht bekannt. Heutzutage wird das Bild auf einen aktuellen Wert von mindestens 14 Millionen Euro geschätzt.

Unternehmer Kurt Grawi verkaufte die „Füchse“ auf dem freien Markt

2015 forderten die Erben des bereits 1944 an Krebs gestorbenen Grawi die „Füchse“ von den Düsseldorfer Kunstsammlungen zurück. Die Stadt gab dem Ansinnen nicht statt, schien doch der Fall klar zu sein: Grawi hatte das Bild aus dem Einflussbereich der Nazis herausbringen und auf dem freien Markt verkaufen können. Doch die Erben ließen nicht locker, der Streit wurde schließlich der von beiden Parteien hinzugezogenen Beratenden Kommission vorgelegt. Seit bald zwei Jahrzehnten versucht das unabhängige Beratergremium in derlei Fälle zu schlichten; seine Empfehlungen sind freilich nicht bindend.

Die „Füchse“ seien zu restituieren, entschied vor einigen Wochen die Kommission unter dem Vorsitz des früheren Päsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier – ein Votum mit einer Zweidrittelmehrheit von sechs zu drei Stimmen. Nun hatte der Düsseldorfer Stadtrat zu entscheiden, ob er der Empfehlung folgen wollte. Er tat es am Donnerstag Abend mit einem einstimmig gefassten Beschluss.

Lange war der Fall in Düsseldorf anders gesehen worden. Die dortige umfangreiche Provenienzrecherche hatte unter anderem ergeben, das die Ehefrau von Kurt Grawi nach dem Krieg die Rückerstattung des Vermögens eingefordert, dabei jedoch die „Füchse“ gar nicht auf die Verlustliste gesetzt hatte. Unterm Strich könne kein durch die Verfolgung durch die Nationalsozialisten bedingter Entzug des Bildes gesehen werden.

Rückgabe der „Füchse“ nach den Prinzipien der Washingtoner Erklärung

Die Beratende Kommission kommt zu einer anderen Bewertung. Zweifelsfrei sei der Verkauf des Gemäldes außerhalb des Zugriffs der braunen Machthaber erfolgt, und dabei sei wohl auch ein marktgerechter Preis erzielt worden. Dennoch geht die Kommission davon aus, „dass ein Rechtsgeschäft außerhalb des NS-Machtbereichs die Annahme eines NS-verfolgungsbedingten Entzugs nicht notwendigerweise ausschließt“, wie es in einer Mitteilung heißt.

Im Hintergrund dieser Auffassung stehen die Prinzipien der sogenannten Washingtoner Erklärung für die Rückführung von Kulturgütern, die während der NS-Zeit entzogen wurden. Die Bundesrepublik folgt diesen Richtlinien – was sich unter anderem in der Einrichtung der Kommission niederschlug – und hat zusammen mit den Bundesländern und den Kommunen in einer „Handreichung“ Präzisierungen erarbeitet. Darin wird unterschieden zwischen Kulturgütern, die von den Nazis beschlagnahmt oder unter Zwang weit unter Wert verscherbelt wurden – und solchen, die nach einer Flucht im Ausland verkauft wurden.

Dass Kurt Grawi die „Füchse“ nicht aus freier Laune, sondern unter dem Zwang seiner von den Nationalsozialisten entzogenen Existenzgrundlage in den Verkauf gegeben hat, ist nicht nur eine nachvollziehbare Argumentation, sie ist auch, in der Begründung der Kommision, „fair und gerecht“. Und doch hat die Empfehlung zur Rückgabe nicht nur Zustimmung, sondern auch lautstarke Kritik heraufbeschworen.

Wird die Restitution der „Füchse“ von Franz Marc zum Präzedenzfall?

Befürchtet wird, dass damit ein Präzedenzfall geschaffen worden sei und der Kreis der für Restitution infrage kommenden Kunstwerke sich nun erheblich ausweiten werde. Und das nicht nur in künftiger Sicht, sondern auch rückwirkend: Vor einigen Jahren hatte die Kommission in einem vergleichbaren Fall, bei dem in den USA ein Bild von Lovis Corinth verkauft worden war, von einer Rückgabe-Empfehlung abgesehen. Der Fall könnte nun neu aufgerollt werden, wird befürchtet, wie überhaupt Museen mit neuen Forderungen rechnen müssten.

Gut möglich also, dass die Beratende Kommission sich mit ihrer Empfehlung im Fall der „Füchse“ selbst neue Arbeit zugeschanzt hat. Ist sie doch hierzulande die einzige Anlaufstelle, die im Sinne der Washingtoner Erklärung einen schlichtenden Spruch zumindest empfehlen kann. Anders als etwa in Österreich, wo die Rückgabe von Kunstwerken, die während des Nationalsozialismus entzogen oder unter Druck verkauft wurden, schon seit mehr als zwei Jahrzehnten mit einem eigenen Gesetzt geregelt ist, hat sich die deutsche Bundesregierung bisher nicht zu diesem Schritt durchringen können. Wie schlüssig hierzulande die Kommissions-Empfehlungen auch immer sein mögen, rechtsverbindlich sind sie nicht: Am Ende liegt immer die Entscheidung im Ermessen des heutigen Besitzers. Eine unbefriedigende Situation, die auch weiterhin für Diskussionsstoff sorgen wird.

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