Feuer kommt doch nicht so teuer zu stehen
Der Verwaltungsgerichtshof kürzt die Kostenrechnung für den Löscheinsatz bei Pähl um mehr als die Hälfte. Möglicherweise bekommt aber auch noch das Bundesverwaltungsgericht mit der Streitsache zu tun.
Im Streit um die Kosten für einen Feuerwehreinsatz bei einem Brand im Ammermoos hat die Schutzgemeinschaft Ammersee gegen die Gemeinde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) zumindest einen Teilerfolg errungen. Der 4. Senat am VGH bestätigte zwar im Grundsatz die in der Vorinstanz festgestellte Zahlungspflicht der Naturschutzorganisation, strich jedoch die Forderung der Gemeinde für einen Hubschraubereinsatz in Höhe von 10695,57 Euro. Zu zahlen wären damit jetzt noch 8686,34 Euro. Allerdings könnte das noch nicht das letzte Wort von Justitia sein: Der VGH ließ eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Der Rechtsstreit zwischen Schutzgemeinschaft und Gemeinde Pähl entzündete sich an einer grob fahrlässigen Brandstiftung des Vorsitzenden der Schutzgemeinschaft, Reinhard Grießmeyer. Bei Landschaftspflegearbeiten hatte er Mähgut aus den Streuwiesen angezündet – im März 2014, als in der Ammerseeregion Waldbrandgefahrenstufe 3 herrschte. Das Feuer geriet außer Kontrolle, am Ende standen mehrere Hektar in Flammen, zu deren Bekämpfung rund 230 Feuerwehrleute und mehrere Hubschrauber im Einsatz waren. Die Kosten dafür – 19381,91 Euro – stellte die Gemeinde der Schutzgemeinschaft in Rechnung. Doch die wollte nicht zahlen. Grießmeyer verwies darauf, dass die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn eingestellt worden seien, das Landratsamt Weilheim-Schongau ahndete daraufhin eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 1500 Euro. Die Schutzgemeinschaft klagte gegen die Pähler Rechnung.
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