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02.08.2007

Auch Rott lehnt Abstufung der LL 8 ab

Rott Die Umstufung diverser Kreisstraßen in der Verwaltungsgemeinschaft Reichling ist seit einigen Monaten Thema. Nun lag der Gemeinde Rott der angekündigte Antrag des Landratsamtes auf Abstufung der Kreisstraße LL 8 vor.

Wie bereits berichtet, handelt es sich um das Teilstück von der Einmündung der LL 15 bis zur Staatsstraße 2057 bei Pessenhausen. In der jüngsten Sitzung lehnte der Rotter Gemeinderat die Abstufung auf eine Gemeindeverbindungsstraße einstimmig ab. In ihrer Entscheidung schlossen sie sich damit den Reichlinger Räten an, die für ihren Abschnitt ebenfalls die Zustimmung verweigerten (LT berichtete). Vor allem an Schultagen würde der Streckenabschnitt von 44 Regionalbussen befahren werden, was von keiner einzigen Straße im nördlichen oder südlichen Landkreis übertroffen würde, hieß es in der Begründung. Des Weiteren diene die LL 8 schon immer zur Anbindung der Gemeinde Reichling an das überörtliche Straßennetz. Durch den Bau der Ostumfahrung Landsberg habe sie sogar an Bedeutung gewonnen. Anders sieht dies das Landratsamt Landsberg. Die Verkehrsstärke auf dieser Strecke liege erheblich unter der mittleren Verkehrsstärke aller Kreisstraßen im Landkreis.

Im Gutachten stellt das Münchener Planungsbüro Lang & Burg fest, dass in der Praxis der Verkehr, abgesehen vom Busverkehr, weitgehend über die Kreisstraße LL 15 Richtung Vilgertshofen und Rott verlaufe. Letztlich sei die Anbindung an das überörtliche Netz mit diesen Straßenzügen zusammen mit dem Abschnitt der LL 8 Richtung Schondorf bereits über Bedarf erfüllt.

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