LT-Redakteur Gerald Modlinger meint, wer Rechte beansprucht, sollte sich auch an Regeln halten.
Aufmerksamkeit für ihr Anliegen zu erregen, das ist den Teilnehmern der Demo unter dem Motto „Was macht die Maske mit unseren Kindern?“ am Samstag in Landsberg gelungen. Verfolgt man die dazu in den sozialen Medien veröffentlichten Reaktionen, ist das Echo jedoch überwiegend negativ. Das überrascht nicht, denn es entspricht auch der in Umfragen dokumentierten Stimmung der Bevölkerung, die der Schutzfunktion des Staates klar Vorrang einräumt vor anderen Überlegungen.
Was die Akzeptanz der Forderungen auf solchen Demonstrationen mitunter auch nicht begünstigt, ist, dass die Teilnehmer nicht nur andere Corona-Regeln einfordern, sondern vielfach diese auch für sich eigenmächtig außer Kraft setzen. Das kann sich ein Staat ebenso wenig gefallen lassen, wie der Staat auf der anderen Seite Forderungen nachkommen kann, dass es solche Demonstrationen doch überhaupt nicht geben dürfte.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.