Geheimcode am Telefon: "Lass die Täubchen fliegen"
Weil sowohl Amtsrichter Wolfgang Daum als auch Staatsanwalt Hans-Peter Dischinger aufgrund der Schwere der Straftaten eine Verurteilung von mehr als vier Jahren Haft erwarten, wurde jetzt ein Gerichtsverfahren vor dem Schöffengericht gegen einen 28-Jährigen aus dem Landkreis Landsberg an das Landgericht in Augsburg verwiesen.
Da half auch die von Rechtsanwältin Juliane Kirchner abgegebene Erklärung für ihren Mandanten nichts. In dieser gibt der Angeklagte zu, in einem von fünf vorgehaltenen Fällen Amphetamine und Ecstasy-Pillen besessen zu haben.
Zu allen anderen Anschuldigungen, nämlich unerlaubt mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben, äußert sich der Angeklagte nicht. Vielmehr hält die Anwältin dem Gericht vor, ihr Mandant sei heimlich - ohne entsprechende richterliche Anordnung - observiert und telefonisch überwacht worden.
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