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Eresing
10.04.2017

Walmdach-Freunde können hoffen

Walmdach oder nicht: Darüber verhandelte das Verwaltungsgericht in Eresing, wo ein Grundstückseigentümer ein Haus mit einem solchen Dach gegen den Willen der Gemeinde bauen will.
Foto: Gerald Modlinger

Verwaltungsgericht hegt deutliche Zweifel an der Eresinger Innerortsplanung. Als Nächstes ist der Gemeinderat gefragt.

Zu einer richtigen Dorfbesichtigung weitete sich vor Kurzem ein Ortstermin des Verwaltungsgerichts München in Eresing aus. Verhandelt wurde dabei über die Frage, ob an der Schöffeldinger Straße ein Einfamilienhaus mit Walmdach errichtet werden darf. Die Gemeinde wollte das dem Bauwerber mit Hinweis auf das traditionell gewachsene Ortsbild verweigern. Der wehrte sich und klagte gegen das Landratsamt, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Die Aussichten darauf sind nach der Verhandlung deutlich gestiegen. Bürgermeister Josef Loy gab an deren Ende zu erkennen, sich einer gütlichen Einigung mit dem Kläger nicht widersetzen zu wollen.

Zuvor hatte die Kammer unter dem Vorsitz von Johann Oswald zahlreiche Kritikpunkte an dem Innerorts-Bebauungsplan vorgetragen, mit dem die Gemeinde dem Bau von Walmdach-Häusern in weiten Bereichen des Dorfes einen Riegel hatte vorschieben wollen.

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