Keine Container in den Erholungswald
Diözese erläutert, warum Geltendorfer Grundstück nicht passt
Das Waldgrundstück östlich des Pfarrzentrums gilt als Erholungswald und ist deswegen nicht geeignet, dort Container für Asylbewerber aufzustellen. Wie berichtet war die Fläche bei einem Informationsabend vergangene Woche in Geltendorf angesprochen worden. Auf Nachfrage des Landsberger Tagblatt erläutert das Bistum Augsburg, dass es sich im rechtlichen Sinn um eine Waldfläche handle, „in diesem Fall speziell Erholungswald“. Die derzeit unbestockte Fläche auf dem Grundstück resultiere aus einem Borkenkäferbefall. Es sei bereits letztes Jahr damit begonnen worden, diese Teilfläche wieder aufzuforsten, hier müsse aufgrund von Wildverbiss nochmals nachgearbeitet werden. „Definitiv soll die Wiederaufforstung erfolgen.“
Für die Aufstellung von Wohncontainern müsste eine Rodungserlaubnis eingeholt werden, heißt es in dem Schreiben aus Augsburg. Die rechtlichen Hürden hierfür seien nach Wissen der Diözese bei einem Erholungswald noch deutlich höher als bei einer normalen Waldfläche. Unter diesen Voraussetzungen sei sowohl die Kirchenverwaltung wie auch die Bischöfliche Finanzkammer der Auffassung, dass diese Fläche für den vorgesehenen Zweck nicht geeignet erscheint.
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