Des einen Freud ist des anderen Leid
In Landsberg gibt es genaue Richtlinien, die von der Stadt kontrolliert werden. „Wir waren sehr großzügig bei den Genehmigungen“, betont OB Lehmann
Landsberg Sommerzeit: Was gibt es Schöneres, als nach der Arbeit am Peter-Dörfler-Weg noch einen Absacker zu nehmen. Möglichkeiten gibt es mehr als genug. Sprizz, Hugo oder ein kühles Bier locken, doch bekanntermaßen ist des einen Freud des anderen Leid. Denn was Gäste und Wirte freut, ärgert wiederum die Anwohner, die ihre Ruhe wollen. So gibt es Beschwerden beim Ordnungsamt über Ruhestörungen und nächtliche Randalierer. „Allerdings hält sich die Kritik in Grenzen, meistens wird die Polizei gerufen, die uns über die Anzeige informiert“, sagt Ernst Müller, Leiter des Landsberger Amtes für Sicherheit und Ordnung.
Welche Regeln gelten in Landsberg für den sommerlichen Gastronomiebetrieb, der im Amtsdeutsch als „Außenbestuhlung“ bezeichnet wird? Ernst Müller klärt auf: „Viele denken, dass hier die Biergartenverordnung gilt, doch das ist falsch. Denn ein Biergarten liegt nur unter ganz bestimmten Bedingungen vor.“ Er müsse traditionell sein, einen eigenen Baumbestand haben, und die Gäste dürfen dort mitgebrachte Speisen verzehren. Das gibt es im Altstadtbereich nur beim Biergarten direkt am Lech. Alle anderen Gastronomiebetriebe haben nur eine „normale“ Außenbestuhlung.
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