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Seuche
07.01.2021

Geflügelpest im Landkreis nachgewiesen

Wieder in den Stall. Strenge Vorschriften auch für Vögel.

Erster Fall wird in Apfeldorf bestätigt. Was es für Halter von Tieren nun zu beachten gilt

Die Geflügelpest grassiert seit Ende September vor allem in Norddeutschland und breitet sich nun weiter aus. Wie das Landratsamt mitteilt, wurde am Montag der erste Fall im Landkreis Landsberg nachgewiesen. Für Geflügelhalter gelten ab sofort strenge Regeln.

Wie aus der Pressemitteilung hervorgeht, wurde die Vogelgrippe am Montag bei einem tot aufgefundenen Schwan an der Lechstaustufe in Apfeldorf nachgewiesen. An den großen Wasserflächen des Landkreises überwintern viele Wasservögel verschiedenster Arten. Laut Dr. Michael Veith, Leiter des Veterinäramtes, sei deshalb davon auszugehen, dass das Virus sich bereits in der Umgebung ausgebreitet hat. „Aus diesem Grund hat der Landkreis am 4. Januar per Allgemeinverfügung eine kreisweite Stallpflicht für alle Arten der Geflügelhaltung verfügt.“ Diese gelte für gewerbliche Haltungen genauso wie für Hobbyhaltungen. Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln, insbesondere wildlebenden Wasservögeln, müssten unbedingt verhindert werden, so Michael Veith. Das letzte schwere Geflügelpestgeschehen war im Winter 2016/2017 zu verzeichnen und wurde durch den Virustyp H5N8 verursacht. Zuvor war der Landkreis Landsberg bereits 2006 von einem Ausbruch der Geflügelpest betroffen.

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