Ein Wort gab das andere
Geldstrafe für betrunkenen Radler, der Polizisten beleidigte
Landsberg In der zweiten Verhandlungsrunde gegen einen 49-jährigen Mann aus einer Gemeinde am Ammersee ist gegenüber der Hauptverhandlung vor einer Woche (LT berichtete) die Anklage wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und die dem Angeklagten zur Last gelegte Verleumdung fallen gelassen worden. Gegen den Beschuldigten wurde dennoch eine Geldstrafe verhängt: 60 Tagessätze zu je 15 Euro wegen Trunkenheit im Verkehr und Beleidigung.
Der Mann war nachts um 1.15 Uhr von einer Polizeistreife angehalten worden, weil er offensichtlich betrunken war. Ein Test hatte 1,6 Promille ergeben. Staatsanwalt Urs Weckerlin – er war beim Fortsetzungstermin erstmals dabei – hatte sich in der Zwischenzeit mit dem Verlauf der Hauptverhandlung vertraut gemacht. Der Anwalt stützte sich in seinem Plädoyer bei der Schilderung der Vorgänge auf die Aussagen der Polizei: Konkret meinte Weckerlin einen der beiden Beamten: Den, der nach seiner Meinung die Situation „sachlich“ beschrieben und nicht den Eindruck hinterlassen habe, dass er den Angeklagten „bestrafen“ wolle.
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