Kinderpornos auf dem Handy: Gericht verhängt Geldstrafen
Ob zwei junge Männer alle Dateien selbst heruntergeladen haben, bleibt vor dem Amtsgericht in Landsberg unklar. Strafbar ist freilich allein schon, sie zu besitzen.
Auf zwei Smartphones mit 54 kinder- und jugendpornografischen Schriften war die Polizei im September 2017 bei einer Hausdurchsuchung im Landsberger Industriegebiet gestoßen. Die Eigentümer, zwei Männer im Alter von 22 und 23 Jahren, mussten sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. In der Hauptverhandlung zeigten sie sich geständig. Richter Alexander Kessler verurteilte die beiden, die bisher eine „weiße Weste“ hatten, wegen des Besitzes der Kinderporno-Dateien zu Geldstrafen.
Waren die brisanten Dateien bereits beim Kauf des gebrauchten Handys geladen?
Dabei wurde es für den Älteren mit 1800 Euro wesentlich teurer als für den Jüngeren mit 300 Euro. Der Grund: 53 der 54 Bilddateien, bei denen es vielfach um Aufnahmen mit sexuellen Handlungen mit Kindern und Jugendlichen ging, konnten ihm zugeordnet werden. Darüber berichtete ein Mitarbeiter der Kripo Fürstenfeldbruck, der sich beruflich hauptsächlich mit Kinder- und Jugendpornos beschäftigt. Bei den Fundsachen handelte es sich nach seinen Worten um profimäßige Aufnahmen, mit denen gutes Geld gemacht wird. Letzteres wurde dem Mann jedoch nicht nachgewiesen.
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