Ist das Bürgerbegehren zulässig?
Pähler Gemeinderat spricht sich für Bürgerbegehen aus. Aber ist die Gemeinde auch zuständig? Das wird die Rechtsaufsicht im Landratsamt klären.
Werden die Pähler Bürger am 24. September nicht nur über den Bundestag, sondern auch über einen Radweg an der Birkenallee abstimmten? Einen weiteren Schritt in diese Richtung hat der Pähler Gemeinderat getan: Bei zwei Gegenstimmen hat der Gemeinderat das Bürgerbegehren angenommen. Die Frage lautet „Sind Sie dafür, dass zwischen Dießen und Fischen entlang der Staatsstraße 2056 ein Geh- und Radweg gebaut wird?“
Es gibt aber noch offenen Fragen, denn es gilt, dass Bürgerentscheide nur den eigenen Wirkungskreis der Gemeinde betreffend, durchgeführt werden dürfen. Seitens des Landratsamtes kann man sich zu diesem Zeitpunkt nur grundsätzlich äußern, da die Experten in Weilheim die Fragestellung noch nicht auf dem Tisch haben. Wie aus der Pressestelle zu erfahren ist, geht man jedoch davon aus, „dass die Gemeinde Pähl uns zu einer Stellungnahme hinsichtlich der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bitten will.“
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