Herrmann Dempfle kritisiert die Plakatierordnung
Der Bezirkstagskandidat der Bayernpartei will in Rott auch an Lichtmasten plakatieren. Doch das ist nur dort möglich, wo der Straßenverkehr nicht beeinträchtigt wird.
Je näher die Wahl am 14. Oktober rückt, umso mehr Wahlkampfplakate „schmücken“ die Ortschaften. Die Gemeinde Rott hat dabei die Verkehrssicherheit im Blick und besteht darauf, dass an Verkehrsschildern nicht plakatiert werden darf. In der jüngsten Gemeinderatssitzung verwies Bürgermeister Quirin Krötz in diesem Zusammenhang auf die gültige Rechtslage. Da die Straßenbeleuchtung dazu gehöre, dürfe auch dort nicht plakatiert werden. Darüber hat sich nun Gemeinderat Hermann Dempfle, Mitglied der Bayernpartei, der für den Bezirkstag kandidiert, bei der Regierung von Oberbayern beschwert. Zudem hat er dort angefragt, ob es einem Bürgermeister erlaubt sei, ohne Gemeinderatsbeschluss Plakate entfernen zu lassen.
Verkehr muss einsehbar sein
Wie Bürgermeister Quirin Krötz sagte, hat die Regierung von Oberbayern daraufhin bei der Kommunalen Rechtsaufsicht im Landratsamt Landsberg nachgefragt. Diese habe die Sachlage geprüft und ihn kontaktiert, sagte Krötz gegenüber dem Landsberger Tagblatt. Das Resultat: An Lichtmasten darf plakatiert werden, wenn kein Gefahrenpotenzial besteht, jedoch nicht an Einmündungen. Der Verkehr müsse einsehbar sein. Die Verantwortung liege dabei beim Plakatierer. Dass der Bürgermeister ohne Gemeinderatsbeschluss Plakate entfernen lassen darf, sei rechtens, so die Rechtsaufsicht, denn dies gehöre zu den laufenden Angelegenheiten. Krötz hatte im vergangenen Wahlkampf Plakate durch den Bauhof entfernen und einlagern lassen, die die Sicht oder den Verkehr behindert haben.
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