Weiter warten auf Entscheidung zur Erdtwiese
Windach Auf der Wiese am Südrand von Windach grasen dunkle Rinder, endgültig entschieden ist über dieses Fleckchen idyllisches Grasland immer noch nicht. Die Sache ist jetzt beim BGH anhängig, wo es erst mal darum geht, ob überhaupt inhaltlich verhandelt wird. Sollte der BGH dies ablehnen, gilt das Urteil des Senats für Landwirtschaftssachen am Oberlandesgericht München, und besagte Rinder werden weiter grasen. Denn das Grundstück wurde, wie schon zuvor vom Landwirtschaftsgericht in Augsburg, dem Besitzer der Tiere zugesprochen.
Gestritten wird um die 19-Hektar-Wiese seit Jahren, die Akteure sind Bauunternehmer Dietrich Felser, die Gemeinde Windach sowie Landwirt Erich Klas, vertreten durch die bbv landsiedlung. Felser hatte ein Vorkaufsrecht auf die Wiese, wurde aber 2001 von der Gemeinde, die eine Vorkaufssatzung erlassen hatte, ausgebootet: Das gemeindliche Vorkaufsrecht hatte Vorrang, 2002 wurde die Gemeinde in das Grundbuch eingetragen.
Die Agrarstruktur soll sich nicht verschlechtern
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