Welche Anwohner für den Ausbau der Wolfsgasse zahlen müssen
Ein Teil ist historisch, der andere nicht: In der Dießener Wolfsgasse hat das Folgen für die Anlieger.
Wo endet der historische Teil der Wolfsgasse? Um diese Frage zu klären, die auch Auswirkungen auf die Kostenbeteiligung der Anlieger am Ausbau der Straße hat, beauftragte die Marktgemeinde Dießen eine Anwaltskanzlei. Das Ergebnis trug Zweiter Bürgermeister Peter Fastl (Freie Wähler) dem Gemeinderat nun vor. So handelt es sich beim westlichen Bereich der Wolfsgasse um eine historische Straße, die nicht nach der Erschließungsbeitragssatzung abgerechnet werden kann. Im östlichen Bereich, der auf Höhe der Grundstücke Nummer 22 und 17 beginnt, werden dagegen Erschließungsbeiträge erhoben. Es stand sogar einmal ein Bürgerentscheid im Raum.
Was ist eine historische Straße?
Bei einer Ersterschließung müssen die Anlieger 90 Prozent der Kosten tragen. Beim Ausbau einer bereits vorhandenen beziehungsweise einer historischen Straße wurden Anlieger in Dießen gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) an den Kosten beteiligt. Damit ist es aber vorbei: Gestern schaffte der Landtag die umstrittenen Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar ab.
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