EU-Recht nicht umgesetzt: Reichling lehnt Änderung bei Bauplatzvergabe ab
Plus Reichling will am Einheimischenmodell festhalten – obwohl die Richtlinien nicht dem EU-Recht entsprechen. Dem Bürgermeister wurde der Bauplatz verweigert.
Das Ergebnis der Abstimmung war denkbar knapp: Fünf Gemeinderatsmitglieder stimmten für die neuen Richtlinien für die Vergabe von Bauplätzen, sechs stimmten dagegen. Damit waren die Regelungen zur Bauplatzvergabe, die von der Verwaltung ausgearbeitet worden waren und dem EU-Recht entsprochen hätten, abgelehnt. Es gelten vorerst weiterhin die alten Vergaberichtlinien, die – wie in der Sitzung zuvor bereits erörtert worden war – laut Bürgermeister Johannes Hintersberger aber rechtswidrig seien.
Reichlinger Bürgermeister Hintersberger will Punktesystem umsetzen
Der Gemeindechef hatte im Februar mitgeteilt, dass laut Auskunft der Rechtsaufsicht die jetzigen Vergaberichtlinien in dieser Form nicht dem aktuellen EU-Recht entsprächen und daher angepasst werden müssten. Denn bei der Vergabe dürfe nicht allein ausschlaggebend sein, ob jemand einheimisch sei, sondern es müsse auch eine soziale Komponente eine Rolle spielen – etwa die Höhe des Einkommens und die Kinderzahl.
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