Lebt es sich in Tunesien oder Marokko ähnlich gefährlich wie in Syrien? Aus falsch verstandenem Idealismus blockieren die Grünen eine überfällige Reform.
Der Pragmatiker Cem Özdemir war noch Parteichef, als die Grünen im November 2015 in Halle für eine großzügige Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland warben. Im Kleingedruckten ihres Beschlusses aber findet sich auch ein Satz, auf den Özdemir damals gepocht hat, den viele Grüne aber schon wieder vergessen haben oder nicht wahrhaben wollen: „Dabei ist klar, dass nicht alle, die in Deutschland Asyl beantragen, auch bleiben können.“
Auf nichts trifft diese Einschränkung im Moment mehr zu als auf die Einstufung von Algerien, Tunesien, Marokko und Georgien als sichere Herkunftsstaaten. Nur ein bis zwei Prozent der Asylbewerber aus diesen vier Ländern werden heute tatsächlich anerkannt – bleiben aber dürfen nahezu alle. Um die Verfahren zu beschleunigen und abgelehnte Bewerber schneller zurückschicken zu können, müssten Bundestag und Bundesrat die Mahgreb-Staaten und Georgien wie zuvor schon Ghana, den Senegal und nahezu den kompletten Balkan zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Flüchtlinge aus diesen Ländern bleiben länger in der Erstaufnahme, sie haben kürzere Klagefristen und dürfen keine Arbeit aufnehmen. Trotzdem wird jeder Fall für sich geprüft und entschieden, nur eben etwas zügiger. Die Sorge der Grünen, dass Anträge aus diesen Ländern quasi automatisch abgelehnt werden, ist unbegründet.
Die wenigsten nordafrikanischen Flüchtlinge wurden in der Heimat unterdrückt
Wer sich aus Algerien, Marokko oder Tunesien auf den Weg nach Deutschland begibt, tut das allerdings in den seltensten Fällen, weil er als Oppositioneller, als Journalist oder als Homosexueller staatlicher Repression ausgesetzt ist. Nicht anders verhält es sich mit den Asylbewerbern aus Georgien – einem Land, das sich Hoffnungen auf eine Mitgliedschaft in der EU und der Nato macht. In den Augen der Grünen aber macht es keinen Unterschied, wer da kommt – ein Syrer, dem zu Hause Haft, Folter und der Tod drohen, oder ein Tunesier, der zu Hause keine Arbeit findet und sein Glück nun in Europa sucht.
Unter anderen Umständen könnte man das als grünen Idealismus abtun, mittlerweile aber geht im Bundesrat nichts mehr ohne die Länder, in denen die Grünen mitregieren – umso dringender wäre es, dass sich die Partei den Realitäten nun auch stellt. Selbst das liberalste Asylrecht muss zwischen den Menschen trennen, die unseren Schutz bitter nötig haben, und denen, die das Grundrecht auf Asyl nur als eine Art Einfallstor in ein neues Leben betrachten. Das Instrument der sicheren Herkunftsstaaten erleichtert den Behörden diese Trennung enorm. Überdies signalisiert es den Menschen aus diesen Ländern, dass es nicht mehr so einfach ist, in Deutschland zu bleiben. Ein Mann wie Anis Amri, der Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, wäre danach im Idealfall kaum über die Erstaufnahme hinausgekommen und zügig nach Tunesien abgeschoben worden.
Ein grünes Bundesland müsste dem Vorschlag zustimmen
Damit die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um den Mahgreb und Georgien erweitert wird, müsste am Freitag im Bundesrat neben Baden-Württemberg noch mindestens ein weiteres grün regiertes Bundesland zustimmen – ein offenbar illusorisches Unterfangen. Anders als Winfried Kretschmann, den Vernunftsmenschen aus Stuttgart, leiten seine Parteifreunde in Hessen, Schleswig-Holstein und sechs weiteren Bundesländern vor allem parteitaktische Motive. Sie wollen ihren stark gewachsenen Einfluss in der Länderkammer nutzen, um Union und SPD als handlungsunfähig vorzuführen – obwohl die Koalition sich mit ihrer Vier-LänderListe auf das minimal Mögliche beschränkt hat. Insgesamt gibt es von Indien bis zur Republik Moldau noch 14 weitere Länder, aus denen weniger als fünf Prozent der Asylbewerber anerkannt werden.
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Liebe Grünen, ist doch immer gut, wenn man Kleingedrucktes großzügig überliest oder davon sicherlich weiß und seine Aussagen trotzdem anders positioniert! Politische Verfolgung ist und war natürlich immer schon das "ziehende" Element, doch bei welchem Flüchtling kann man das definitiv nachweisen?
Und immer ganz wichtig zu betonen - ein sicherer Herkunftsstaat schließt das Asylrecht keinesfalls aus!
Nur muss dann der Asylbewerber dann seine tatsächliche Verfolgung nachweisen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherer_Herkunftsstaat_(Deutschland)
>> Daraus folgt, dass Asylanträge von Menschen aus sicheren Herkunftsländern als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden. Ein derartiger Asylantrag kann nur positiv beschieden werden, wenn der Antragsstellende nachweisen kann, dass eine politische Verfolgung bestehe. <<